Ist Pfefferspray legal oder ist Pfefferspray verboten?
Wir bekommen häufig solche Fragen von Menschen gestellt, die sich Pfefferspray zur Selbstverteidigung kaufen möchten, aber wegen der Gesetzgebung zu diesem Thema, damit zögern. Auch in vielen Foren und Portalen werden oft ähnliche Fragen gestellt. Die Beantwortung der Frage ist Pfefferspray legal und unter welchen Bedingungen dies der Fall ist, hat mit der Gesetzgebung des jeweiligen Landes in dem man lebt zu tun, es gibt hierbei häufig starke Unterschiede.
Wir werden hier hauptsächlich darauf eingehen, ob und unter welchen Umständen Pfefferspray legal in Deutschland ist, jedoch auch wie es bei anderen europäischen Staaten, um die Gesetzgebung für das Mitführen von Pfefferspray und seiner Anwendung steht.
Pfefferspray legal in Deutschland
Die aktuelle Gesetzeslage in Deutschland soll zunächst verdeutlicht werden, jedoch gilt vorab schon einmal, zu der Frage: ist Pfefferspray erlaubt in Deutschland? Das Pfefferspray ist in jedem Bundesland, also Deutschlandweit erlaubt. Dabei sind aber zwei wichtige Aspekte, im Zusammenhang mit dem Besitz, Anwendung und das Mitführen von Pfefferspray unbedingt zu beachten, und zwar zum Einen der Bereithaltegrund und zum Anderen die Kennzeichnungspflicht des Abwehrsprays als Tierabwehrspray.
Kennzeichnungspflicht als Tierabwehrspray
Prinzipiell ist in Deutschland Pfefferspray erlaubt, vorausgesetzt dieser ist klar und deutlich als Tierabwehrspray gekennzeichnet und kategorisiert. Eingestuft wird das jeweilige Abwehrspray, dann in die Gruppe der Tierabwehrsprays, welche in Deutschland nicht dem Waffengesetz unterliegen. Wenn die wie oben beschriebene Kennzeichnung aber nicht vorliegt, dann ist dieses Pfefferspray in Deutschland dem Waffengesetz unterlegen, somit wäre solch ein Spray im Besitz, Verkauf, Erwerb und in der Mitführung illegal.
Diese Kennzeichnung durch Pfefferspray Hersteller erfolgt normalerweise durch eine Etikettierung oder durch ein aufgedruckten oder auch eingestanzten Vermerk mit der Aufschrift „Tierabwehrspray“. Dabei muss nicht zwingendermaßen die Kennzeichnung mit dem Begriff Tierabwehrspray erfolgen, sondern kann auch alternativ durch Begrifflichkeiten wie zum Beispiel „Hundeabwehrspray“ , „Tierabwehrgerät“ oder auch „Spray zur Tierabwehr“ gekennzeichnet sein, solche alternativen Bezeichnungen findet man auch auf den Pfefferspray Pistolen wie dem Guardian Angel II (2) aber auch auf dem JPX Jet Protector.
Weitere Beispiele für alternative richtige Kennzeichnungen




Pfeffersprays, welche in Deutschland vertrieben oder aus dem Ausland nach Deutschland importiert werden, sind im Prinzip immer als Tierabwehrspray markiert und der Verkauf, Erwerb, Besitz und der Einsatz von Pfefferspray dieser Art ist vollkommen legal und somit erlaubt, weil diese nicht unter das deutsche Waffengesetz fallen.
Dabei muss aber auf alle Fälle beachtet und sichergestellt werden, dass die jeweilige Markierung bzw. Kennzeichnung deutlich zu erkennen ist. Auch darf die Markierung als Tierabwehrspray nicht durch etwaiges Übermalen, Entfernen, Verschmieren oder „Abknibbeln“ undeutlich gemacht werden, denn dann unterliegt das Pfefferspray, welches eigentlich erlaubt ist ohne Weiteres dem deutschen Waffengesetz und ist als illegales Abwehrspray einzustufen.
Es gibt jedoch auch Fälle bei denen das jeweilige Abwehrspray zwar deutlich als Tierabwehrgerät gekennzeichnet ist, aber in Deutschland vom BKA (Bundeskriminalamt) trotz dieser gesetzmäßigen Kennzeichnung als Waffe eingestuft wurde; die Rede ist hier von der vierschüssigen Pfefferspraypistole JPX4 Jet Defender. Somit ist diese Variante in Deutschland nicht zugelassen und auch nicht erlaubt.
Der Bereithaltegrund für das Mitführen von Pfefferspray
Der zweite wichtige Aspekt ist der sogenannte Bereithaltegrund. Unter diesem wird der Sinn und Zweck für den Besitz, die Mitführung und die Anwendung von Pfefferspray definiert.
Bereithaltegrund Pfefferspray
Jemandem der als Privatperson einzustufen ist, beispielsweise einer jungen Schülerin, ist in Deutschland im Gegensatz zu anderen europäischen Staaten wie zum Beispiel Österreich, das Mitführen von Abwehrspray untersagt, wenn dieser unter dem Vorwand eines vermutlichen Angriffes durch einen potentiellen Angreifer zum Selbstschutz, also gegen einen Menschen angewendet werden soll.
Der Grund für die Bereithaltung von Abwehrsprays darf also nur aus einem Anlass heraus bestehen, und zwar dem, dass dieser im Kontext zum ersten und vorher erläuterten wichtigen Aspekt steht, also nur zur Tierabwehr angewendet und genutzt wird.
Einfach gesagt bedeutet dies für uns, das Pfefferspray verboten ist, wenn wir diesen nicht immer nur unter dem Vorwand mit uns führen und im Notfall verwenden, um uns gegen wilde aggressive Tiere, dazu gehören auch aggressive Hunde und Hauskatzen zu verteidigen. Deswegen auch die Bezeichnung als Hundeabwehrspray.
Hier ensteht natürlich ein etwas unlogisch wirkender Anschein aber die deutsche Gesetzgebung trennt hier strickt und aus dieser Gesetzgebung ergibt sich auch ein großer Vorteil im Gegensatz zu Gesetzmäßigkeiten in vielen anderen Ländern. Dieser Vorteil ist der, dass durch die gesetzlich geregelten Aspekte Pfefferspray in Deutschland nicht als Waffe eingestuft ist und dadurch auch von jungen Menschen erworben, besessen und mitgeführt werden darf, natürlich ist ein verantwortungsvoller Umgang mit dem jeweiligen Abwehrspray selbsterklärend. Dieser kann dann aber auch unter gewissen Gegebenheiten zum Beispiel bei Notwehr gegen Menschen eingesetzt werden.
Falls Pfefferspray gegen Menschen in einer Notwehrsituation eingesetzt wird, dann zählt dieses Verhalten als gerechtfertigte Selbstverteidigung, wenn kein alternatives besser geeignetes Selbstverteidigungsmittel zur Abwehr bereit steht. Wenn die Anwendung von Tierabwehrspray gegen Menschen jedoch nicht durch gerechtfertigte Selbstverteidigung zu begründen ist, also wenn doch ein alternatives und geeigneteres Mittel zur Selbstverteidigung verfügbar war aber dieses nicht genutzt wurde, dann kann dies als Tatbestand rechtlich geahndet werden.
Dazu muss man aber auch die Definition von Nothilfe und Notwehr betrachten.
- Die Notwehr stellt eine unabkömmliche Verteidigung der eigenen Person oder einer anderen Personen dar, welche gegen einen rechtswidrigen und augenblicklichen Angriff physischer Art getätigt wird.
- Die Nothilfe bezeichnet eine praktizierte Notwehr Handlung zu Gunsten eines Dritten.
Wir können also zusammengefasst festhalten, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind, dass in Deutschland Pfefferspray legal ist:
-
- Die Kennzeichnung des Abwehrgerätes als Tierabwehrspray oder andere zugelassene Bezeichnungen.
und
- Der Grund für die Mitführung des Abwehrsprays unter Beachtung des gesetzlich geregelten Bereithaltegrundes, die Tierabwehr darstellt.
Pfefferspray Gesetz in der Schweiz und in Österreich
Die vorherigen Erläuterungen und Erklärungen von Pfefferspray Gesetzen betreffen wie vorher erklärt nur die Gesetze in Deutschland und sind nicht auf andere Staaten zu übertragen.
In Europa sind die Gesetze zu diesem Thema sehr unterschiedlich. Der Besitz, die Mitführung und Anwendung sind in manchen Länden sogar komplett illegal.
Dadurch sind die jeweiligen Bestimmungen des Landes in dem man sich gerade aufhält sehr wichtig und vor allem für reisende von großer Bedeutung, denn diese können bei nicht Beachtung sehr ungemütliche Folgen mit sich tragen und müssen wissen ob Pfefferspray legal ist.
Folglich sollen daher die Gesetze und Bestimmungen, von einigen europäischen Ländern, zu diesem Thema aufgegriffen und erklärt werden und euch zeigen wo Pfefferspray illegal ist oder nicht:
Österreich
In Österreich unterliegt Pfefferspray dem Waffengesetz, ungleich wie in Deutschland. Es ist aber auch dort legal im Erwerb, im Besitz und in seiner Mitführung.
Die gesetzliche Regelung, dass das Abwehrspray als Tierabwehrspray oder ähnlich gekennzeichnet werden muss, ist nicht gegeben, trotzdem tragen viele Pfefferspray Modelle diese Markierungen.
Der größte Unterschied zu Deutschland ist, dass in Österreich ein Mindestalter von 18 Jahren vorgeschrieben ist. Es können aber österreichische Kunden im Regelfall ohne Zensuren in Onlineshops aus Deutschland Pfefferspray und ähnliches bestellen.
In Deutschland dürfen aber Kunden beispielsweise einige Pfefferspraypistolen die in Österreich erlaubt sind nicht bestellen, beziehungsweise diese dürfen nicht aus Österreich nach Deutschland versendet werden. Dazu gehört zum Beispiel der Jet Protector JPX mit Laser.
Schweiz
Die Schweiz ordnet Pfeffersprays nicht unter das dort geregelte Waffengesetz, aber Pfeffersprays fallen unter das Schweizer Chemikalienrecht, bei dem für den Handel und das Mitführen ein Mindestalter von 18 Jahren vorgesehen ist.
Die jeweilige Gesetzmäßigkeit schreibt außerdem vor, dass ein Händler seinen Kunden beim Verkauf über eventuelle Schutzmaßnahmen zu informieren hat, diese können für jeden Abwehrspray verschieden sein.
Wenn der Verkauf in der Schweiz online Zustande kommt, muss der Käufer auch dort über Schutzmaßnahmen informiert werden, außerdem wird eine Altersidentifikation durchgeführt.
Bestimmungen in weiteren europäischen Staaten
Während in Deutschland, Österreich und in der Schweiz der Besitz und das Mitführen von Pfefferspray legal ist, gibt es in einigen Nachbarländern oder favorisierten Reisezielen , wie in folgender Tabelle dargestellt, große Unterschiede.
Pfefferspray ist zum Beispiel in England (Großbritannien) und auch in Holland (Niederlande) komplett verboten.
LAND | EINORDNUNG | VERKAUF | BESITZ | MITFÜHRUNG |
---|---|---|---|---|
![]() | nicht erlaubte Waffe | nicht erlaubt | nicht erlaubt | nicht erlaubt |
![]() | - | nicht erlaubt | nicht erlaubt | nicht erlaubt |
![]() | nicht erlaubte Waffe | nicht erlaubt | nicht erlaubt | nicht erlaubt |
![]() | nicht erlaubte Waffe | nicht erlaubt | nicht erlaubt | nicht erlaubt |
![]() | - | erlaubt | erlaubt | erlaubt |
![]() | Waffe | nur mit Dokument des Waffenrechtes | nur mit Dokument des Waffenrechtes | nur mit Dokument des Waffenrechtes |
![]() | Waffe | erlaubt | erlaubt | erlaubt |
![]() | nicht erlaubte Waffe | nicht erlaubt | nicht erlaubt | nicht erlaubt |
![]() | nicht erlaubte Waffe | nicht erlaubt | nicht erlaubt | nicht erlaubt |
![]() | nicht erlaubte Waffe | nicht erlaubt | nicht erlaubt | nicht erlaubt |
![]() | Waffe | erlaubt | erlaubt | erlaubt |
![]() | - | nicht erlaubt | nicht erlaubt | nicht erlaubt |
![]() | Waffe | erlaubt | erlaubt | erlaubt |
![]() | - | unter Einschränkungen erlaubt | unter Einschränkungen erlaubt | unter Einschränkungen erlaubt |
![]() | - | nur mit Genehmigung der Polizei | nur mit Genehmigung der Polizei | nur mit Genehmigung der Polizei |
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